Hallo
Also das sieht so aus bei Guinnes
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http://www.guinnessworldrecords.de/rekorde/faq.html#7
1.) Was ist ein Rekord?
Ein Rekord für GUINNESS WORLD RECORDS ist eine Anstrengung,
die erstmals vollbracht wird oder
eine vorhandene Leistung verbessert und interessant genug ist, um öffentliches Interesse zu wecken und damit Gegenstand eines INTERNATIONALEN Wettbewerbs zu werden.
Eine Rekordleistung sollte besondere Fähigkeiten erfordern, messbar und vergleichbar sein und ungewöhnliche Dimensionen (Menge, Größe, Geschwindigkeit etc.) erreichen.
Wir raten dringend von Rekordversuchen ab, die in irgendeiner Art und Weise die Gesundheit des Rekordlers oder anderer Beteiligter gefährden könnten. Extreme Rekorde sind nur deshalb im Buch, weil Sie von professionellen Stuntmen unter sorgfältigsten Sicherheitsbedingungen vollbracht wurden.
GUINNESS WORLD RECORDS Ltd. übernimmt keine Verantwortung für Unfälle oder Krankheiten, die im Zusammenhang mit einem Rekordversuch entstehen können.
Wir schlagen vor, dass in allen Fällen eine medizinische Versorgung gewährleistet ist.
Neben diesen allgemeinen Rekordbedingungen gibt es viele spezielle Richtlinien, die die Vergleichbarkeit der Rekordleistung sicherstellen sollen.
Rekordanwärter müssen die Rahmenbedingungen der existierenden Rekorde beachten und die Richtlinien bei GUINNESS WORLD RECORDS Ltd., England erfragen.
2.) Wie kann ich einen Rekord aufstellen oder brechen?
Wie immer Ihre Rekordidee auch aussehen mag, wichtig ist, dass Sie sich
rechzeitig und VOR dem eigentlichen Rekordversuch bei GUINNESS WORLD RECORDS in England melden, Ihre Rekordidee darstellen und die zur Durchführung des Rekordversuchs nötigen Informationen anfordern.
Nehmen Sie bitte vor dem Rekordversuch früh genug mit dem Team in England Kontakt auf, damit die Experten Ihren Vorschlag ausführlich bewerten und sich mit Fachleuten des Gebietes austauschen können, um, falls nötig, neue Richtlinien aufzustellen.
Es muss geprüft werden ob der Rekordversuch den internationalen Anforderungen entspricht!
Nur dadurch können Sie sicher sein, dass Ihr Rekordversuch die Anforderungen erfüllt.
Bitte warten Sie in jedem Fall mit der Durchführung, bis Sie von GUINNESS WORLD RECORDS die notwendigen Regeln zur Beachtung, sowie die Informationen über die gewünschten Beweise erhalten haben.
3.) Wie bekomme ich die nötigen Informationen zur Durchführung meines Rekordversuchs?
Direkt und kostenlos über das online Anmeldeformular auf der englischsprachigen Website
http://www.guinnessworldrecords.com. Im ersten Schritt erhalten Sie per E-Mail alle Informationen zur Planung und Durchführung Ihres Rekordvesuchs.
4.) Warum dauert die Bearbeitung meiner Anfrage in England zwischen sechs und acht Wochen?
Die Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens beantwortet. Obwohl die Antworten so schnell wie möglich abgearbeitet werden, dauert es aufgrund der hohen Zahl an Anfragen ein wenig, bis Sie eine Antwort erhalten. Zur Info: Jedes Jahr gehen in unserer englischen Stammredaktion ca. 65.000 Anfragen zur Durchführung eines Rekordversuchs ein.
Wenn Sie eine Antwort aus England schneller benötigen, ist auch dieses möglich, allerdings nicht kostenlos. Für das Vorziehen in der Bearbeitung ("Fast Track") auf drei Werktage berechnet GUINNESS WORLD RECORDS z.Zt. 400 britische Pfund (=ca. 440 EUR). Die Bezahlung erfolgt durch Kreditkarte. Diese Gebühr wird nur für EINE Anmeldung erhoben und ist – je nach Zeitunpunkt der Buchung – gedacht für
ENTWEDER das Vorziehen der Bearbeitung und einer beschleunigten Antwort zu den Rekordregeln
ODER für die vorgezogene Bearbeitung Ihrer Beweise.
Auf die Anerkennung Ihrer Idee als Rekord hat die Gebühr KEINEN Einfluß.
Bitte beachten Sie, dass bei "Fast Track" auch eine Anmeldung in deutscher Sprache möglich ist.
5.) Warum muß ich meinen Rekordversuch/ meine Rekordidee in England anmelden?
Im Sinne des fairen Wettbewerbs und der Integrität der Inhalte des GUINNESS WORLD RECORDS BUCH wurde in unserer englischen Stammredaktion die oberste Instanz des
obersten Rekordrichters ins Leben gerufen, der
weltweit für die Anmeldung, Prüfung und Bestätigung von Rekordversuchen zuständig ist.
So ist eine optimale Leistungsbewertung auf internationalem Niveau sichergestellt, bei der die Anfragen und Anmeldungen zentral und kontinuierlich bearbeitet werden.
Da sich die Leistungswerte bestehender Rekorde, aber auch die Richtlinien zur Durchführung von Rekorden ständig ändern, stellt die Anmeldung in England sicher, dass Sie stets aktuelle und vollständige Informationen erhalten, um einen Rekordversuch erfolgreich durchzuführen.
7.) Wie funktioniert die Anmeldung meines Rekordversuchs?
Das Anmeldeformular finden Sie auf der englischen Website unter SET A RECORD. Wenn Sie sich mittels Ihrer E-Mail-Adresse und einem selbstgewählten Passwort als Benutzer registriert haben, erhalten Sie zunächst einen Freischalt-Code an die angegebene E-Mail Adresse geschickt. Mit diesem Code müssen Sie Ihre Angaben auf der Website bestätigen. Dieser Schritt dient zur Überprüfung Ihrer E-Mail-Adresse.
Dann können Sie sich mit diesen Daten einloggen, und haben Zugriff auf das Online-Rekordformular, das online ausgefüllt und abgeschickt werden muss. Bitte teilen Sie soviele Informationen wie möglich zu Ihrer Idee/ Ihrem geplanten Rekordversuch mit.
Beim Ausfüllen des Formulars müssen Sie per Button eine Vereinbarung "Agreement Regarding Record Attempt" (ARRA), als gelesen und verstanden akzeptieren. Selbstverständlch lässt sich diese Vereinbarung auch ausdrucken und auf Ihrem Rechner speichern; Sie erhalten auch eine Bestätigung per E-Mail.
Nach einiger Zeit erhalten Sie die für den Rekordversuch gültigen Regeln zur Beachtung, sowie die Leistung des aktuellen Rekords, oder bei neuen Rekordkategorien eine zu erfüllende Mindestandorderung zugeschickt. Mit diesen Informationen können Sie die Planung und Realisierung Ihres Rekordversuchs beginnen.
Bis zum Erhalt dieser Informationen wird es sechs bis acht Wochen dauern, wenn Sie diese Informationen schneller benötigen, benutzen Sie bitte den dafür vorgesehenen "Fast Track"-Service.
Bitte dokumentierenn Sie Ihren Rekordversuch während der Durchführung in der gewünschten Form. Eine Liste aller benötigten Dokumente finden Sie im ARRA.
Zur postalischen Sendung Ihrer Beweise und Dokumente zu GUINNESS WORLD RECORS legen Sie bitte unterschrieben bei die ebenfalls im ARRA enthaltenen Anhänge SCHEDULE TWO – RECORD CLAIMANT’S EVIDENCE SUBMISSION RELEASE und SCHEDULE THREE – SUPPORTING MATERIAL RELEASE. Bitte beschriften Sie alle Dokumente deutlich mit der Claim ID, die Sie bei der Anmeldung erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass Sie mit dieser Vereinbarung auf GUINNESS WORLD RECORDS die Rechte an Ihrem Material zur Verwendung im GUINNESS WORLD RECORDS BUCH übertragen. Sie müssen sich also ggffls. vergewissern, dass Sie über diese Rechte verfügen, also im Zweifelsfall mit den Personen die die Bilder für Sie geschossen haben darüber verständigen. Am einfachsten ist, wenn Sie diese Personen ebenfalls die Vereinbarung unterzeichnen lassen.
8.) Welche Kosten sind mit der Rekordanmeldung verbunden?
Eine Rekordanmeldung bei GUINNESS WORLD RECORDS Ltd., England kostet nichts und wird auch nicht vergütet. Wenn Sie vor der normalen Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen eine Antwort aus England benötigen, ist auch dieses möglich, allerdings dann nicht kostenlos.
Für das Vorziehen der Bearbeitung ("Fast Track") berechnet GUINNESS WORLD RECORDS z.Zt. 400 britische Pfund (=ca. 440 EUR). Diese Gebühr gilt die schnellere Bearbeitung EINES Rekordversuchs, und hat keinen Einfluss auf die inhaltliche Entscheidung.
Erfolgreiche Rekordbrecher erhalten zur Bestätigung kostenlos EINE Urkunde zugeschickt. Wenn ZUSÄTZLICHE URKUNDEN benötigt werden, können diese bestellt werden, und werden dann BERECHNET.
Der Rekordhalter stellt seine Informationen kostenfrei zur Verfügung. Dazu gehören auch Fotos, Videos etc., die GUINNESS WORLD RECORDS Ltd. frei verwenden darf. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Rechte an den von Ihnen zugesandten Materialien (z.B. Photos von Berufsphotographen) innehaben.
GUINNESS WORLD RECORDS Ltd. behält sich vor, Ihre Informationen und Materialen für alle Verwendungszwecke im Zusammenhang mit dem GUINNESS WORLD RECORDS BUCH einzusetzen. Zu diesem Zweck übertragen Sie auf GUINNESS WORLD RECORDS Ltd. das nicht-exklusive, aber zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, alle Materialien, die mit dem Rekordversuch irgendwie in Verbindung stehen (Ton, Text, Bild, Foto, Video etc.), für das GUINNESS WORLD RECORDS BUCH und alle damit in Zusammenhang stehenden Verwendungszwecke kostenlos zu nutzen.
Zu den Verwendungszwecken zählen insbesondere die Presseberichterstattung, die Verwendung im Internet, auf einer CD- ROM, in einem Kalender, Werbe- und Promotionszwecke in sämtlichen Medien und die Herstellung von Merchandisingprodukten.
Zur Einwandfreien und eindeutigen Übertragung dieser Rechte müssen Sie zusammen mit Ihren Beweisen eine unterschriebene Vereinbarung einreichen. Hierzu gibt es die im ARRA enthaltenen Anhänge
SCHEDULE TWO – RECORD CLAIMANT’S EVIDENCE SUBMISSION RELEASE und
SCHEDULE THREE – SUPPORTING MATERIAL RELEASE.
9.) Welches Honorar erhalte ich für einen erfolgreich durchgeführten Rekordversuch?
GUINNESS WORLD RECORDS zahlt für die Durchführung von Rekordversuchen grundsätzlich kein Honorar.
Wir können auch keine mit der Durchführung in Verbindung stehenden Kosten übernehmen, Sponsoren vermitteln, oder Equipment zur Verfügung stellen.
Wir gehen davon aus, dass die internationale Anerkennung die unsere Weltrekordhalter erhalten so stark ist, dass dies einen ausreichenden Antrieb darstellt. Darüber hinaus sollte die Befriedigung die eigenen Ziele erreicht und damit einen Weltrekord aufgestellt zu haben größer sein, als einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.
10.) Kommt jemand von GUINNESS WORLD RECORDS um meinen Rekordversuch zu beaufsichtigen?
Wenn Sie sich vor dem Rekordversuch beworben und die Genehmigung zur Durchführung Ihres Rekordversuches bekommen haben, können Sie mit der Ausführung beginnen. GUINNESS WORLD RECORDS kann dazu keine offiziellen Beobachter vor Ort schicken, es sei denn, Sie haben dieses ausdrücklich mit GUINNESS WORLD RECORDS Ltd., England vereinbart und sind bereit die dafür erforderlichen Reisekosten und Gebühren zu bezahlen. Dokumentieren Sie daher Ihren Rekordversuch mit Fotos, Videos, Aufzeichnungen oder Protokollen.
Bitte richten Sie sich bei der Dokumentation und bei der Auswahl der eingereichten Materialien genau an die übermittelten Anforderungen und benutzen die Ihnen zur Verfügung gestellten Formblätter.
(SCHEDULE TWO – RECORD CLAIMANT’S EVIDENCE SUBMISSION RELEASE und
SCHEDULE THREE – SUPPORTING MATERIAL RELEASE)
Jeder Rekordversuch muss von mindestens zwei unabhängigen, volljährigen Zeugen, die sich untereinander ablösen können, protokolliert und bestätigt werden (Beginn, Ende, Pausen, Spiele, Ergebnisse etc.). Die Anschriften der Zeugen müssen Sie uns mitteilen.
Rekordversuche müssen in der Öffentlichkeit stattfinden, der Zutritt muss für jedermann möglich sein. Unterstützt werden die Zeugenaussagen durch Bestätigungen von Verbänden, Dienststellen, informativen Presseveröffentlichungen, notariellen Beurkundungen oder Rundfunk-/Fernsehberichten.
11.) Was ist „Record Adjudication”, was ist „Fast Track“? Wie funktioniert das?
Ein „Record Adjudicator“ ist ein offizieller Rekordrichter von GUINNESS WORLD RECORDS, der Ihren Rekordversuch vor Ort überwacht, um sicherzustellen, dass bei der Durchführung alle Regeln eingehalten werden. Im positiven Fall wird er den Versuch sofort als Rekord bestätigten, und die entsprechende Urkunde als Beweis überreichen. Grundsätzlich ist es nicht notwendig einen Beobachter anzufordern, für die Anerkennung reichen entsprechende Beweise und Zeugenbestätigungen.
Wir bieten diesen Service, um für eine bessere Präsenz Ihres Rekordversuchs in den Medien zu sorgen. Unsere Rekordrichter sind auch in Medienfragen gut geschult, und stehen im Rahmen Ihres Events allen Medien für Interviews zur Verfügung, um so für die nötige Rekordkompetenz zu sorgen.
Dieser Service beinhaltet auch den Versand Ihrer den Rekordversuch betreffenden Pressemitteilung über unseren Medienverteiler, sowie eine offizielle GUINNESS WORLD RECORDS-Pressemitteilung nach Ihrem Rekordversuch. Darüber hinaus steht Ihnen auch im Vorfeld des Rekordversuchs ein Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch diesen Service Kosten entstehen: Es wird eine Beobachtungsgebühr für den Rekordrichter erhoben, zusätzlich werden Reisekosten und Übernachtung/ Verpflegung berechnet.
Selbstverständlich können wir nur dann Rekordrichter entsenden wenn Ihr Rekordversuch von uns grundsätzlich akzeptiert und genehmigt wurde, und Sie von uns alle notwendigen Regeln zur Durchführung des Rekordversuchs erhalten haben.
Normalerweise dauert es bis zu acht Wochen nach Abgabe aller Beweise, bis Sie eine Rückmeldung zur Anerkennung Ihres Rekordversuchs erhalten. Wenn Sie eine schnellere Rückmeldung benötigen, können Sie den kostenpflichtigen „Fast Track“-Service in Anspruch nehmen und müssen ihn buchen, nachdem Sie die Regeln und Rekordinformationen erhalten haben.
Dadurch werden Ihre Beweise innerhalb von zwei Werktagen begutachtet, und eine Bewertung vorgenommen.
Im positiven Fall erhalten Sie im Anschluss Ihre Urkunde zur Bestätigung per Kurier übermittelt.
Die Kosten für diesen Service betragen z.Zt. 400 britische Pfund (=ca. 440 EUR).
Die Bezahlung erfolgt durch Kreditkarte. Auf die Anerkennung Ihres Rekordversuchs hat die Gebühr KEINEN Einfluss.
12.) Wie erfahre ich, ob mein Rekordversuch anerkannt wurde?
Erfolgreiche Rekordbrecher erhalten zur Bestätigung kostenlos und unaufgefordert EINE Urkunde zugeschickt.
Wenn ZUSÄTZLICHE URKUNDEN benötigt werden, können diese KOSTENPFLICHTIG bestellt werden.
Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie ebenfalls einen entsprechenden Brief zur Information.
13.) Warum ist mein Rekord nicht im Buch?
Auch wenn Ihr Rekord anerkannt wurde und die Bedingungen für eine Aufnahme in das GUINNESS WORLD RECORDS BUCH erfüllt sind, behält sich GUINNESS WORLD RECORDS in jedem Fall die Entscheidung vor, einen Rekord in die nächste Ausgabe des jährlich erscheinenden Buches aufzunehmen oder nicht. Die Gründe dafür sind immer redaktioneller Art.
14.) Welche Rekorde werden am Häufigsten gebrochen?
Rekorde die ein starkes Medieninteresse hervorrufen sind entsprechend beliebt, und werden daher sehr häufig gebrochen. Dazu gehören:
DJ-Marathon (Radio und Club): Rekordversuche in diesem Bereich finden fast jede Woche statt.
Älteste Personen: Auch diese Rekordkategorie ändert sich ständig, entsprechende Anträge und Geburtsukunden werden regelmässig eingereicht.
15.) Wer hält die meisten durch GUINNESS WORLD RECORDS anerkannten Rekorde?
Die Einzelperson mit den meisten anerkannten Rekorden ist Mr. Ashrita Furman (USA). Eine Anzahl an seiner Rekorde nennen wir an dieser Stelle nicht, da sich die Anzahl ständig ändert. Er hält unter anderem Rekorde für:
SCHNELLSTES POGO-STICK-HÜPFEN AUF DEN CN-TOWER
MEISTE GLÄSER AUF DEM KINN BALANCIERT
WEITESTES POGO-STICK-HÜPFEN
WEITESTE RÜCKWÄRTSFAHRT AUF DEM EINRAD
MEISTE VORWÄRTSROLLEN.
16.) Welche Rekorde sollte ich NICHT versuchen zu brechen?
Jedes Jahr gehen bei GUINNESS WORLD RECORDS ca. 65.000 Anfragen zur Durchführung eines Rekordversuchs ein. Verständlicherweise ist es für uns unmöglich jeden dieser Vorschläge anzunehmen.
Einige dieser Vorschläge sind zu gefährlich um sie annehmen zu können, speziell wenn neben dem Rekordbrecher auch potentielle Zuschauer gefährdet werden könnten, andere dagegen stellen keine wirkliche Herausforderung dar, sind zu speziell auf den Anmeldenden zugeschnitten, oder nicht überbietbar.
Darüber hinaus ist es für GUINNESS WORLD RECORDS nicht mehr möglich regionalspezifische Leistungen als Rekord anzuerkennen, es werden mittlerweile ausschließlich Weltrekorde angenommen. Aus diesem Grund heißt unser Buch auch GUINNESS WORLD RECORDS BUCH, und nicht mehr „Guinness Buch der Rekorde“.
Grundsätzlich muss eine Rekordleistung besondere Fähigkeiten erfordern, messbar, vergleichbar und beweisbar sein und ungewöhnliche Dimensionen (Menge, Größe, Geschwindigkeit etc.) erreichen. Sie muss öffentliches Interesse wecken und damit Gegenstand eines internationalen Wettbewerbs werden können.
17.) Ich soll einem krebskranken Jungen Visitenkarten für einen Rekordversuch schicken.
Gibt es den Versuch wirklich?
Dieser Rekordversuch ist seit langer Zeit beendet. Es gibt diesen Jungen wirklich, der damit im GUINNESS WORLD RECORDS BUCH 1991 einen Eintrag erhielt. Mittlerweile ist er vollständig genesen.
Seit diesem Eintrag gibt es diverse Nachahmer, die nach unserer Einschätzung unseriöse Ziele verfolgen. Bitte antworten Sie nicht auf entsprechende Anfragen und leiten keine Adressen weiter. Bitte geben Sie diese Information auch in Ihrem Bekanntenkreis weiter.
18.) Ich habe einen Kettenbrief erhalten, mit dem ein Rekordversuch durchgeführt werden soll. Stimmt das?
Nein. Es gab Anfang der 1990er Jahre den Rekordversuch eines krebskranken Jungen, der damit in das GUINNESS WORLD RECORDS BUCH kam. Dieser Rekordversuch ist aber abgeschlossen, der Junge ist wieder vollständig gesund geworden. Durch zahlreiche Nachahmer, deren Kettenbriefe nach unserer Einschätzung lediglich dem Sammeln von Adressen dienen, haben wir uns entschieden, keine weiteren Rekorde dieser Kategorie anzuerkennen. Wenn Sie oder Ihre Kinder einen derartigen Kettenbrief erhalten, schmeissen Sie ihn bitte weg, und informieren Freunde und Bekannte, dass ein Kettenbrief von GUINNESS WORLD RECORDS nicht anerkannt wird.
19.) Wo genau sitzt die Stammredaktion von GUINNESS WORLD RECORDS?
In London, nachfolgend die Postanschrift:
Guinness World Records Ltd, Third Floor, 184-192 Drummond Street, London, NW1 3HP.
20.) Wie erreiche ich die deutsche Redaktion des GUINNESS WORLD RECORDS BUCH?
Die Redaktion sitzt in Hamburg, nachfolgend die Postanschrift:
Bibliographisches Institut AG
Redaktion GUINNESS WORLD RECORDS BUCH
Lehmweg 10b • 20251 Hamburg,
Tel.: +49 40 87 97 57 - 60 • Fax: - 57
info@guinnessworldrecords.de
http://www.guinnessworldrecords.de/rekorde/faq.html#7
Gruß Gerd